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Regeln

Regeln an unserer Schule

Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen, in Verbindung mit allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen (wie z.B. das Jugendschutzgesetz) ist Grundlage für unsere Schule.
Darüber hinaus gibt es noch einige wichtige Regelungen, die man unbedingt kennen sollte:

Die schuleigene Hausordnung und Unterrichtszeiten

I. Verhalten im Schulgebäude

1. Um eine Gefährdung und Belästigung von Mitschülern zu vermeiden, ist jedes Rennen, Drängeln und Lärmen im Schulgebäude, in der Aula und in der Turnhalle zu unterlassen.

2. Das Schulgebäude und seine Einrichtung sowie ausgeliehene Bücher und Lehrmittel dürfen nicht beschädigt werden.

3. Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und -gelände gehören zu den Pflichten aller Schülerinnen und Schüler. Dabei ist jeder für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich.

4. Toilettenkabinen dürfen nur einzeln aufgesucht werden.

5. Während der Unterrichtszeiten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Schließfächer aufzusuchen.

II. Verhalten auf dem Schulgelände

1. Im Unterricht wird grundsätzlich deutsch gesprochen.

2. Ballspiele sind nur auf der Spielwiese gestattet.

3. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.

4. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter

5. Der Ordnungsdienst ist verantwortlich für die Sauberkeit des Außen- und Innenbereiches der Schule.

6. Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder gestattet

7. Die Bereiche „Mensa-Eingang“ und „Mensa-Schulhof“ sind nur Durchgangsbereiche – keine Aufenthaltsbereiche.

8. Fahrzeuge und Zweiräder dürfen auf dem Schulgelände nur im Schritttempo bewegt werden.

9. Diverse modische Fahrzeuge (z. B. Inliner, Roller, Skateboards), die der schnellen Fortbewegung dienen, mit Ausnahme von Fahrrädern und Mofas, sind verboten (Unfallgefahr, fehlender Versicherungsschutz)

10. Aus Rücksicht auf unsere Umwelt und als Zeichen gegenseitiger Wertschätzung verzichten wir auf Kaugummi.

III. Sonderbestimmungen

1. Ist eine Klasse ohne Lehrer, so hat der Klassensprecher die Pflicht, das spätestens nach 5 Minuten im Schulbüro anzusagen.

2. Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen ist zu melden.

3. Das Mitbringen von gefährdenden und belästigenden Gegenständen, die nicht zum Unterricht gehören, ist nicht gestattet. Insbesondere das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Außerdem dürfen keine Glasflaschen mitgebracht werden.

4. Handys und ähnliche Geräte müssen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein und befinden sich in der Tasche. Sollte das Handy benutzt werden, wird es eingesammelt. Sollte es ein zweites Mal in einem Schuljahr benutzt werden, müssen die Eltern vorbeikommen und es abholen.

5. SchülerInnen haben zum Unterricht in angemessener Kleidung zu erscheinen.

6. Das Rauchen ist in den Schulen der Sekundarstufe I verboten, auch wenn Schüler das 16. Lebensjahr vollendet haben.

7. Ohne Erlaubnis darf das Schulgelände während des Unterrichts oder in den Pausen nicht verlassen werden.

8. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden. Personen, die sich nicht angemeldet haben, werden gebeten, das Schulgelände zu verlassen.

9. Wenn in einem Notfall das Schulgelände geräumt werden muss, ist der Sammelplatz für Schüler , Lehrkräfte und Eltern der Parkplatz an der Post, Mühlenstraße 2, 45894 Gelsenkirchen.

10. Die Schülerinnen und Schüler sollen nur gesunde Lebensmittel zum Verzehr in die Schule mitbringen.

IV. Haftung für Wertgegenstände und Versicherungsschutz

1. Aus Sicherheitsgründen sollen keine hohen Geldbeträge und Wertsachen mit zur Schule gebracht werden. Unverzichtbare Wertgegenstände werden vor dem Sportunterricht beim Sportlehrer abgegeben.

2. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.

3. Die Haftung in allen Schadensfällen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Handys und ähnliche Geräte werden bei Verlust nicht ersetzt.

Pausenordnung und Regelung zum Stundenschluss

Hinweise für SchülerInnen:

– SchülerInnen, die erst ab der 2. Stunde oder später Unterricht haben, dürfen sich nur auf dem Schulhof oder bei angemessener Lautstärke im Eingangsbereich Ost aufhalten.

– In den Hofpausen verlassen alle SchülerInnen ihre Klassen oder Fachräume und begeben sich auf den Schulhof. Bei angemessenem Verhalten ist auch der Aufenthalt im Nordflur gestattet.

– Nur die SchülerInnen der 5. bis 7. Klassen dürfen die Spielwiese und das Gelände um die Turnhalle nutzen. Dem Jahrgang 10 wird während der Pausen der Aufenthalt im Innenhof gestattet, sofern ein Ordnungsdienst zuverlässig durchgeführt wird.

– Ein notwendiger Raumwechsel erfolgt erst nach der Pause. Erforderliche Unterrichtsmaterialien für die kommende Stunde werden in die Pause mitgenommen.

– Nach dem Schellen zum Pausenende erfolgt kein Verkauf beim Hausmeister mehr.

– Bei Regen, Schnee oder Eis halten sich alle SchülerInnen im Bereich des Karrees auf. Die anliegenden Klassenräume werden aufgeschlossen. Die „Regen-/Schneepause“ wird durch die Haussprechanlage angekündigt (zuständig: Aufsicht Eingang Ost).

Hinweise für die LehrerInnen:

– Vor den Hofpausen und nach Unterrichtsende verlassen die LehrerInnen als Letzte den Klassenraum und schließen ihn ab. Am Ende des Unterrichtstages haben sie auch darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind.

– Die Aufsicht erstreckt sich auf den gesamten Pausenzeitraum.

– Die AufsichtslehrerInnen schließen ihren Unterricht früher und begeben sich mit ihren Lerngruppen zu ihren Aufsichtsbereichen.

– Die Innenaufsichten sind für das Öffnen und Schließen der Toiletten verantwortlich.

– Die Außenaufsichten kontrollieren verstärkt die Zaunbereiche.

– Nach dem Schellen werden säumige Schüler zu ihren Unterrichtsräumen geschickt.

– Außerdem werden die Klassenräume im Ostflur von den dort Aufsicht führenden LehrerInnen aufgeschlossen, um Drängeleien zu verhindern. Türdienste der 9./ 10. Klassen öffnen die Paniktüren nach Anweisung, um den Schülerstrom ins Gebäude zu lassen.

– Gemäß Lehrerkonferenzbeschluss sind bei Notfällen / Alarm während großer Pausen alle LehrerInnen für die zuletzt unterrichtete Lerngruppe zuständig. Folglich endet die Dienstzeit ggf. erst nach Beendigung der großen Pause.

– Bei „Regen-/Schneepause“ sind besondere Aufsichtsbereiche zu beachten (siehe Aufsichts- und Vertretungsplan). Die Dienste der 9./10. Klassen unterstützen die LehrerInnen bei der Aufsicht an den Treppenhäusern.

– Für Lerngruppen, die außerhalb des Hauptgebäudes Unterricht haben, gilt bei Schnee und Eis: Sie werden von den LehrerInnen von und zu ihren Unterrichtsräumen.

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Fehlzeiten – Entschuldigungen

Ihr Kind kann nicht zur Schule kommen?

Am ersten Tag bis 8 Uhr im Schulbüro anrufen. Der Anrufbeantworter nimmt auch dann Ihre Nachricht auf, wenn die Sekretärin verhindert ist. Sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommen kann, muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgegeben werden.

Aus welchen Gründen darf man der Schule fern bleiben?

– Krankheit (bei längeren, gravierenden oder chronischen Erkrankungen vereinbaren Sie unbedingt einen Termin mit der Klassenleitung)

– Wichtige Behördengänge (stundenweise nach Absprache mit der Klassenleitung)

– Arztbesuche, die nicht auf den Nachmittag gelegt werden können (stundenweise)

– Für persönliche Gründe muss vorher ein Antrag eingereicht werden mit Begründung

– Bei hohen ggf. nicht-christlichen Feiertagen (z. B. Zuckerfest) wird einmal zu Beginn der Schullaufbahn ein Antrag eingereicht, der dann für die gesamte Verweildauer an der Schule gilt.

Formulare für allgemeine Fehlzeiten, aktive Teilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, Antrag auf Beurlaubung bei hohen muslimischen Feiertagen sind im Downloadbereich zu finden.

Informationen zum Sportunterricht

Ergänzungen der allgemeinen Unterrichtsregeln laut Hausordnung

Aktiver Sportunterricht hat vor allem Bewegung als Unterrichtsgegenstand. Er findet in anderen Organisationsformen als im Klassenraum statt. Dabei müssen die Sportlehrkräfte die Aspekte Sicherheit, Hygiene und Sozialverhalten besonders berücksichtigen.

Das macht die Aufstellung einiger spezieller Regeln für den Sportunterricht als Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung und den allgemeinen Regeln des Unterrichts notwendig.
Diese Regeln müssen von allen Lehrkräften, Schulkindern und Erziehenden respektiert und eingehalten werden.

Weisungsberechtigung der Lehrkräfte

Da die Sportlehrkräfte für die Sicherheit der Kinder in allen Unterrichtsphasen verantwortlich sind, müssen die Kinder den Lehreranweisungen folgen.

Die Lehrkräfte haben die Pflicht, in Situationen von Sachbeschädigung und in denen die Sicherheit und persönliche Integrität von Kindern in Gefahr ist (z. B. Pöbeleien, Streit und Raufereien) einzugreifen, auch wenn sie dabei z. B. während des Umziehens der Kinder in die Umkleideräume gehen müssen.

Sie haben das Recht, bei Nichtbeachtung der Regeln und Anweisungen bzw. deren Verweigerung erzieherische Maßnahmen zu ergreifen.

Aufenthalt und Verhalten in den Turnhallenräumen

Die Kinder dürfen nur mit Erlaubnis der Sportlehrkräfte das Turnhallengebäude und die Turnhallen betreten und haben sich dabei rücksichtsvoll zu benehmen. Der Aufenthalt in den Geräteräumen ist sicherheitshalber nur unter Lehreraufsicht erlaubt.

Bei Sachbeschädigungen in den Räumen und am Material (Vandalismus) müssen die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder haften und Schadenersatz zahlen.

Da die Schule bei Verlust von Wertgegenständen wie Bargeld, Handy, Schmuck etc. nicht haftet, sollte das Mitführen dieser Gegenstände vermieden werden. Es gilt auch im Sport das allgemeine Handynutzungsverbot.

Essen und Kaugummikauen ist im Sportunterricht besonders aus Sicherheitsgründen verboten (Erstickungsgefahr).

Sportbekleidung

Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen müssen die Kinder sich für den aktiven Sportunterricht umziehen und anstelle der normalen Oberbekleidung Sportkleidung anlegen. Am Ende der Sportstunden wird diese wieder abgelegt und muss regelmäßig gewaschen werden, so wie auch verschwitzte Kinder sich waschen sollten. Die Sportkleidung umfasst üblicherweise eine Sport-/Trainingshose oder Leggins, dazu ein T-Shirt/Sweatshirt, Socken und Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen. Sie soll keine verletzungsträchtigen Applikationen haben.

Zur Sicherheit und um Verletzungen zu vermeiden, muss aller Körperschmuck abgelegt werden (z. B. Uhren, Armbänder/-reifen, Ringe, Ketten, Anhänger, Broschen/Anstecknadeln, Ohrringe und Piercings usw.).

Aus religiösen Gründen dürfen besondere Kleidungsstücke getragen werden. Gemäß Rechtsgrundlagen zur Sicherheitsförderung im Sportunterricht (Schule NRW Nr. 1033, S. 13) gilt: “Kleidungsstücke, die aus religiösen Gründen getragen werden (z. B. Kopfbedeckungen, Ganzkörper-Schwimmbekleidungen, weite Sportanzüge), dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Die Lehrkraft stellt sicher, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.“

Für Kopfbedeckungen sind die Sicherheitsanforderungen erfüllt, wenn sie keine Verbindung zum Hals und zur Oberkörperbekleidung haben. Außerdem dürfen sie keine Applikationen aus nicht textilem Material (z. B. Metall) haben.

Haare, die länger als schulterlang sind, müssen mit einem (selbst mitgebrachten) Haargummi zusammengefasst und gesichert werden.

Kinder, die keine ordnungsgemäße Sportkleidung tragen, dürfen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen und folgen den Anweisungen der/des Fachlehrerin/s.

Befreiung vom aktiven Sport

Kinder, die aus schriftlich von Erziehungsberechtigten und Arzt bescheinigten Gründen, also entschuldigt, nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, sitzen auch auf der Bank. Die elterliche bzw. ärztliche Begründung für die Entschuldigung muss den Lehrkräften zeitnah übergeben werden, die dann über die Entschuldigung entscheiden und darüber, ob das betreffende Kind eine Ersatzaufgabe z. B. in schriftlicher Form zu bearbeiten hat, die auch benotet werden kann.

Auch zum Nachmittags-Sportunterricht, der erst nach der Mittagspause beginnt, ist es für so entschuldigte Schüler/innen Pflicht, zu erscheinen. Es obliegt der Lehrkraft, nach einem vorher zu führenden Gespräch zu entscheiden, ob sie auf die Anwesenheit Wert legt.

Fehlzeiten und Entschuldigungen

Grundsätzlich müssen die Kinder nach ihren Fehlzeiten den Lehrkräften schriftliche Begründungen der Erziehungsberechtigten und/oder Ärzte in den ersten Tagen des Wiedererscheinens abgeben. Bei ganztägigem Fehlen haben die Sportkursschüler/innen die Pflicht, auch den Sportlehrkräften zeitnah eine schriftliche „Entschuldigung“, ggf. ein ärztliches Attest, vorzulegen. Zeitnah heißt in diesem Fall auch am ersten Tag des Wiedererscheinens an der Schule und nicht erst zum nächsten Sportnachmittag. Die Sportlehrkraft hat das Recht, mehr als eine Woche später eingereichte „Entschuldigungen“ abzulehnen und nicht zu berücksichtigen.

Formulare für Sportentschuldigungen befinden im Downloadbereich.

Gesprächs- und Beratungsbedarf

Kurze Mitteilungen (ggf. auch per Anrufbeantworter) leitet unsere Sekretärin Frau Schildmann Lernbegleitergern an die LehrerInnen weiter.

Gesprächstermine mit den LehrerInnen vereinbaren Sie bitte mit Hilfe Ihrer Kinder, indem Sie den LERN- und SCHULBEGLEITER nutzen! (Machen Sie eine kurze Notiz in der akuellen Schulwoche und beauftragen Sie die Kinder die / den Lehrer*in um Gegenzeichnung zu bitten!)

Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Anliegen nur gut bearbeiten können, wenn Sie einen Termin vereinbart haben. “TÜR – UND ANGEL”-Gespräche helfen in der Regel nicht bei der Lösung von Problemen. Die Einhaltung der nachfolgenden Hinweise hilft allen Beteiligten – insbesondere den SchülerInnen – möglichst effiziente und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.