Mündliche Englisch-Prüfung in Jahrgang 10
Gemäß Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) sind mündliche Prüfungen als Ersatz einer Klassenarbeit vorgesehen. Ab August 2014 ist dies in der Jahrgangsstufe 10 obligatorisch.
Im Auftrag der Fachkonferenz und nach Absprachen mit der Schulleitung werden die Themen und die Organisation der mündlichen Prüfung von den jeweiligen EnglischlehrerInnen festgelegt und vorbereitet. Es werden die Bereiche “zusammenhängendes monologisches Sprechen” und “Teilnehmen an Gesprächen” geprüft.
Für die Bewertung der Prüfungsleistung werden neben der Sprachrichtigkeit auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte berücksichtigt.
Diese mündliche Klassenarbeit hat dieselbe Gewichtung wie eine schriftliche Klassenarbeit.
Die Prüfung findet in Form eines Projekttages statt (mündliche Leistungsüberprüfung anstelle der 1. Arbeit). Die SchülerInnen werden zu zweit für ca. 10 - 15 Minuten geprüft. Der Prüfungsplan werden zuvor festgelegt und mit den Schülern und Schülerinnen besprochen. Die SchülerInnen werden im Unterricht auf die mündliche Leistungsüberprüfung vorbereitet. Nach der mündlichen Prüfung erhalten die SchülerInnen eine Kopie des Bewertungsbogens, der eine Notenstufe enthält. Bei kurzfristigen Erkrankungen wird eine angemessene Regelung mit den Betroffenen vereinbart.
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